Hygienekonzept
Alle getroffene Maßnahmen und was die Besucher beachten müssen findet ihr hier.
Allgemeines
Die Teilnahme ist nur Personen, Gästen sowie Mitwirkenden gestattet, die nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (Geruchs-und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten, Halsschmerzen) aufweisen.
Durch die Markierung von Parzellen bzw. Stellung von Stuhlgruppen wird ein Abstand zwischen den Besucher*innengruppen gewährleistet.
Maskenpflicht
Während der Veranstaltung müssen Teilnehmende ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr und Mitwirkende eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2-Maske, KN95) tragen. Auf dem fest zugewiesenen Platz kann die Maske abgenommen werden.
3G
Ein negativer Coronatest, eine Impfbescheinigung oder ein Genesenennachweis sind nicht erforderlich.
Kontaktdatenerfassung
Der Veranstalter erhebt ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach §6 die Kontaktdaten der Besucher*innen (Vor-und Nachname, Datum, Zeitraum der Anwesenheit und Telefonnummer oder Adresse). Besucher*innen müssen ein entsprechendes Formular ausfüllen. Alternativ wird die Luca-App zur Kontaktnachverfolgung verwendet.